Von Vodafone erwirkte Einstweilige Verfügung wird beachtet
Deutsche Telekom verkauft das iPhone ohne Simlock
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Vodafone zweifelt an der Rechtmäßigkeit der iPhone-Verkaufskonditionen. T-Mobile will sein Exklusiv-Handy auch in Zukunft an Verträge und SIM-Sperrung für andere Anbieter binden und wird den Auflagen der gerichtlich beschlossenen, Einstweiligen Verfügung nachkommen. Das iPhone soll für 999 Euro ohne Vertrag und Simlock verkauft werden.
T-Mobile verpasst seinen Apple-Handys ein dauerhaftes SIM-Lock und verhindert damit die Nutzung von Tarifen anderer Anbieter auf dem Alleskönner. Vodafone wünscht sich für seine Kunden die Möglichkeit der iPhone-Benutzung mit Vodafone-SIM-Karte und geht gegen den Telekommunikations-Riesen mit rechtlichen Schritten vor. Bisher wurde eine Einstweilige Verfügung erreicht, welche Vodafone berechtigt, den iPhone-Verkauf im bisherigen Vertragsmodell zu unterbrechen. Jedoch sieht Vodafone keinen Grund, davon Gebrauch zu machen. So soll der Exklusiv-Verkauf im bisherigen Vertrags-Angebot, laut T-Mobile uneingeschränkt und ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
Jens Kürten, Leiter für externe Kommunikation bei Vodafone erläuterte dies gegenüber IT-BUSINESS: »Auch in Zukunft soll das iPhone keinen Vodafone-Shop erobern.« Es sei nach wie vor ein tolles Gerät, jedoch würden diesem unter anderem, die Multimedia-Messaging-Services (MMS), sowie die direkte Musik-Download-Möglichkeit fehlen. Außerdem würde das iPhone keine UMTS-Verbindungsmöglichkeit bieten. Vodafone sei mit dem Angebot, welches Apple unterbreitet habe, nicht zufrieden gewesen, da eine monatliche Umsatzbeteiligung Bedingung sei und die Vertriebskanäle ausschließlich von Apple bestimmt werden sollten.
Die Deutsche Telekom zweifelt derweil nicht an der Erfolgsgeschichte des Exklusiv-Handys und hält sein Vertriebsmodell für richtig. Der Anbieter will seinen Kunden die einwandfreie Funktion des iPhones und ein weit gespanntes WLAN- und EDGE-Netz bieten. Laut Philipp Humm, Sprecher der Geschäftsführung und Geschäftsführer für den Vertrieb, bleibt T-Mobile weiterhin der in Deutschland einzige Anbieter des iPhones.
Philipp Humm: »Aus Kundensicht stellt die Bindung an unser Netz sogar einen Vorteil dar, weil alle drei Complete-Tarife eine Flatrate für den Datenverkehr über Edge und die Hotspots von T-Mobile für das in der Datennutzung sehr intensive iPhone enthalten.«
T-Mobile wird gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen, um die rechtliche Grundlage klären zu lassen und behält sich eine Schadenersatzforderung gegenüber Vodafone vor. Bis zur gerichtlichen Klärung bietet die Telekom das iPhone jedoch auch ohne einen T-Mobile-Vertrag an – zu einem Preis von 999 Euro.
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Nur kurz konnte das iPhone in Deutschland seine SIM-Lock-Freiheit genießen, denn nun hat das Landgericht Hamburg die Einstweilige Verfügung gegen T-Mobile aufgehoben. Die Telekom-Tochter wird deshalb das Apple-Handy wieder ausschließlich in Verbindung mit einem Complete-Vertrag anbieten. Vodafone und Debitel wollen das Urteil nun genauer unter die Lupe nehmen.



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