Geschäftsmodell steht und fällt mit der Rechtssprechung
Der Handel von Gebrauchtsoftware steht auf tönernen Füßen
Bei Insolvenzen und Systemumstellungen, Umstrukturierungen und sonstigen Gelegenheiten fallen sie ab, und bisher nutzte sie kaum jemand: Software-Lizenzen. Eine pfiffige Idee war es, eben jene nicht mehr gebrauchten Lizenzen für kleines Geld zu erwerben und sie an Firmen wieder zu verkaufen – zu einem Bruchteil des Marktpreises. Doch die Softwarehersteller fürchten um ihre Einnahmen und versuchen auf juristischem Weg, die Kontrolle über die erteilten Lizenzen zu behalten.
Mittlerweile ist der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vom Nischen- zum Wachstumsmarkt geworden. Laut Beratern der Experton Group nimmt der Handel mit Gebrauchtsoftware momentan zwar nur 2,5 Prozent des gesamten Softwaremarktes ein, viele Prognosen erwarten jedoch eine rapide Steigerung der Nachfrage.
Es gibt allerdings einen Haken: Voraussetzung für die schöne neue Software-Welt ist, dass die Rechtssprechung hier keinen Strich durch die Rechnung macht. Schließlich sind sich Hersteller und Händler uneins, wie sich die Nutzungsrechte von Software gestalten. Aus diesem Grund raten Softwarehändler den Firmen dazu, beim Programmkauf unbedingt auf den Originaldatenträger samt Lizenzzertifikat zu pochen, an die laut Meinung vieler Hersteller die Nutzungsrechte gekoppelt sind.
Ebenso unklar verhält es sich bei den so genannten Volumenlizenzen, bei denen Lizenzen in großen Stückzahlen meist vergünstigt an Unternehmen verkauft wurden. Bei deren separatem Weiterverkauf sollten Unternehmen unbedingt Rücksprache mit den Softwareherstellern halten.
Bis also alle Rahmenbedingungen geklärt sind, dürften noch einige Gerichtsurteile zu erwarten sein. Peter Schneider, Chef des Gebrauchtsoftwarehändlers Usedsoft, erwartet im März zwei Urteile zum Handel mit Gebrauchtsoftware-Lizenzen. Er meint dass mittlerweile »eine wissenschaftliche Diskussion« um die Nutzung von Gebrauchtsoftware enstanden sei. Usedsoft führt einen seit langem dauernden Rechtsstreit mit Softwarehersteller Oracle, in dem es um die Verwendung von online erworbenen Lizenzen geht.
Von solchen und ähnlichen Urteilen wird abhängen, ob es in nächster Zeit einen Startschuss oder Schlusspfiff für den Handel mit gebrauchter Software gibt. Axel Oppermann von Experton erwartet »spätestens mit Entscheidungen in anhängigen Gerichtsverfahren und der fortschreitenden Professionalisierung der Geschäftsmodelle« eine neue Dynamik am Markt. »Die andere Alternative ist natürlich, dass nach negativen juristischen Entscheidungen und Änderungen der Lizenzbedingungen durch die Softwareanbieter dieses Segment wieder vollkommen verschwindet.«
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Die Rechtssituation beim Weiterverkauf von Software – insbesondere Volumenlizenzen – stellt sich alles andere als glasklar dar. Die Diskussion zwischen Microsoft und Usedsoft und deren teilweise unterschiedlichen Auffassungen zur Rechtslage verunsichern die Anbieter als auch deren Kunden zunehmend. Mittlerweile melden sich neben Usedsoft weitere Händler zu Wort. IT-BUSINESS sprach mit dem Vorstand der Preo Software AG, Boris Vöge, darüber, ob es Rechtssicherheit beim Handel gibt und welche Ängste die Branche bewegen.



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