Das Rechtsdienstleistungsgesetz eröffnet Chancen
So werden Reseller zu Anwälten
Risiken
Die Öffnung der Rechtsberatung für Jedermann birgt aber auch Risiken. Insbesondere in der Rechtsberatung ist Halbwissen sehr gefährlich. Es geht rasch um hohe Geldsummen und im gewerblichen Bereich um Haftungsfragen. Es wird zwar mit Sicherheit einige nichtanwaltliche Berater geben, die in ihrem Kompetenzbereich Anwälten an Wissen überlegen sind. Allerdings wird es mindestens ebenso viele geben, die in Selfmade-Manier ohne Fundament in der Rechtsberatung tätig sind. Dies ist und bleibt das Problem von Erwerbs- und Tätigkeitsmöglichkeiten, deren Berufs- und Tätigkeitsbezeichnung nicht geschützt ist.
Die Bezeichnung Rechtsanwalt ist geschützt. Rechtsanwälte gewährleisten damit ein Mindestmaß an juristischem Sachverstand und stehen im Schadensfall mit ihrer Haftpflichtversicherung ein. Der Ratsuchende kann für einfache juristische Ansprüche und Nebenfragen, die erkennbar durch die Fachberater des angebotenen Produktes sachkundig beantwortet werden können, die neuen Dienstangebote nutzen. Bei wichtigen rechtlichen Fragen mit tiefergehendem juristischem Kern, hohem Haftungspotenzial und Verlustrisiken sollte weiterhin der Anwalt beauftragt werden.
Rechtssichere Beratung
Auf beratender Seite wählt den sicheren Weg, wer zunächst mit einem Anwalt die Reichweite der Befugnisse nach dem RDG erarbeitet und unter Umständen mit dem Anwalt Beratungskonzepte erstellt, die als Beratungspaket zusammen mit dem Kerngeschäft angeboten werden.

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Die aktuelle Rechtsprechung zu Haftungsfragen bei der Internetnutzung können Reseller bei der Kundenberatung gewinnbringend einsetzen und sollten sie auch selbst einhalten. So können sie sich und ihre Kunden vor rechtlichen Konsequenzen schützen.



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