Absatzchance für DECT-Telefone
Bußgeld für alte Schnurlos-Telefone droht
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Der Rechtschutzversicherer Arag warnt vor der Benutzung älterer schnurloser Telefone. Denn ab dem 1. Januar 2009 drohen Nutzern von CT1+- und CT2-Geräten im schlimmsten Fall Strafzahlungen.
Der Rechtschutzversicherer Arag weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Verwendung von CT1+- und CT2-Geräte über den Fristablauf hinaus eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn die anderen Netze gestört werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur ab dem kommenden Jahr fest, dass Störungen durch ein nicht mehr genehmigtes Telefon verursacht werden, droht die juristische Keule. Die Bundesnetzagentur müsse nach eigener Aussage in solchen Fällen »nach den Vorgaben der Frequenzgebührenverordnung dem Verursacher ihren oft nicht unerheblichen personellen und materiellen Aufwand für die Störungseingrenzung neben einem Ordnungswidrigkeitsgeld in Rechnung stellen«. Um gar nicht erst in solche Unannehmlichkeiten zu geraten, raten die Experten von Arag deshalb zur Überprüfung, ob das eigene Telefon ein DECT-Gerät ist. Nur dann nämlich könne nichts passieren.
Reseller sollten ihre Kunden entsprechend beraten. Nach wie vor werden die CT-Telefone in diversen Onlineshops verkauft, wie eine Recherche von IT-BUSINESS ergab. Es scheint fast so, als sollten Restbestände rechtzeitig vor dem Jahresende geräumt werden. Kunden sollten also zur Vorsicht gemahnt werden, nicht auf solche vermeintlich günstigen Angebote hereinzufallen, sondern genau darauf zu achten, welcher Standard und welche Frequenzen genutzt werden – und eben nur dort zu Kaufen, wo solche Informationen vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden.

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