Neue Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht
Schutz vor Abmahnungen wegen mangelhafter Widerrufsbelehrungen
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Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts verabschiedet. Unternehmer sollen dadurch künftig vor Abmahnungen durch streitsüchtige Wettbewerber geschützt werden, die in der Vergangenheit so manchem Verwender der von der Bundesregierung bereitgestellten Muster-Widerrufsbelehrungen das Leben schwer gemacht hatten.
Insbesondere sollen Unternehmen, die künftig die Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen verwenden (Siehe ab Seite 70 des Gesetzentwurfes), »keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristeten Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechte mehr fürchten« müssen, so das Versprechen der Bundesregierung.
Dafür soll in Paragraf 360 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) klar gestellt werden, dass ein Händler, der die durch den Staat bereitgestellten Musterbelehrungen verwendet, den Anforderungen des BGB genügt. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Abmahnungen gekommen, weil die Muster-Widerrufsbelehrung lediglich Bestandteil der BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) war und Gerichte Textbestandteile monieren konnten, die dem übergeordneten BGB widersprachen (IT-Business berichtete).
Dies hatte unter anderem der Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops kritisiert und gefordert, dass die Muster-Widerrufsbelehrungen Gesetzesrang erhalten müssten, um unangreifbar zu werden.
Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt und Justiziar bei Trusted Shops: »Durch die Aufnahme der Gesetzlichkeitsfiktion in das BGB erlangt diese den Rang eines formellen Gesetzes. Die Muster sollen als Anlagen zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls den Rang eines formellen Gesetzes haben. Damit ist es Gerichten verwehrt, die Muster als unwirksam zu verwerfen und aufgrund dessen die Gesetzlichkeitsfiktion für eine den Mustern entsprechende Belehrung zu versagen.« Das Widerrufsmuster werde als formelles Gesetz gefasst und somit »unangreifbar«.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung durch den Bundesrat bedarf es nicht.

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Nachdem das Bundesjustizministerium einen Diskussions-Entwurf für eine verbesserte Muster-Widerufsbelehrung vorgelegt hat, werden erste Forderungen nach weiteren Anpassungen laut. Der Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops moniert an dem Entwurf die Länge, den fehlenden Gesetzesstatus und die Komplexität, die weitere Abmahnungen zur Folge haben könnten.



