Usedsoft jubelt über klares Urteil
Handel mit gebrauchten Microsoft-Volumenlizenzen ist legal
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Das Landgericht München I hat den Handel mit »gebrauchten« Microsoft-Lizenzen grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Der Hersteller könne nicht gegen die Aufsplittung von Volumenlizenzen einschreiten, bei denen dem Ersterwerber eine Masterkopie überlassen wurde. Auch die Übertragung mittels notarieller Bestätigungen, die Usedsoft im vorliegenden Fall gewählt hatte, sei nicht zu beanstanden.
Die HHS Usedsoft GmbH hat trotzdem sein Geschäft auf den Handel mit gebrauchten Lizenzen aufgebaut, hatte bereits zahlreiche juristische Scharmützel zu bestehen, und kann nun ein Urteil vorweisen, das endlich bestätigt, dass die eigenen Geschäfte legal sind.
Seltsamer Kunde
Der Fall begann kurios: eine Firma hatte Gebrauchtsoftware im Wert von über 38.000 Euro bestellt und per Rechnung geliefert bekommen. Die Lizenzen wurden weiterverkauft, aber Usedsoft bekam kein Geld und klagte deshalb.
Der Firma seien Bedenken über die Rechtmäßigkeit gekommen, führte der Anwalt der Beklagten aus. Deshalb habe man sich an Microsoft gewandt. In einer ersten Stellungnahme behauptete die Firma, von Microsoft die Auskunft bekommen zu haben, dass alle Volumenlizenzen die Übertragung nicht gestatten würden. Später trug die beklagte Firma vor, es gebe unterschiedliche Lizenzbestimmungen, die nur teilweise der Übertragung auf Dritte entgegenstünden. Zudem bemängelte die Firma, keine Original-Datenträger bekommen zu haben.
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Nachdem der Gebrauchtsoftware-Handel lange Zeit für Microsoft ausschließlich ein rotes Tuch zu sein schien, gibt der Konzern nun überraschenderweise Used-Händlern offiziell ein wenig Rückenwind. Das Unternehmen hat eine Empfehlung ausgesprochen, bei welchen Verkäufern gebrauchte Software geordert werden sollte. Usedsoft jedoch spricht von »verunsichernder, drohender« und »einschüchternder« PR des Konzerns.



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