Erstes Urteil im Korruptionsskandal
Siemens-Manager erhält zwei Jahre auf Bewährung
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Harsche Kritik des vorsitzenden Richters am Siemenskonzern prägte die erste Urteilsverkündung im Schmiergeldskandal. Die nächsten Anklagen sind in Vorbereitung.
Er war »ein Großer, aber kein ganz Großer«, so die Einschätzung des Gerichts. Immerhin hatte der nun verurteilte Siemens-Manager das Schmiergeld-System aufgebaut und verfeinert, um es am Laufen zu halten. Er habe auch gewußt, dass es sich dabei um Straftaten handelt, bescheinigte ihm das Gericht. Er hatte zumindest mit »augenzwinkender Zustimmung« der Vorgesetzten gehandelt, nach seiner eigenen Darstellung auf »Anweisung von oben«. Seine Anwälte hatten ihn als »auswechselbares Glied in der ganzen Korruptionskette« dargestellt. Und er hatte sein gesamtes Wissen und alle verfügbaren Dokumente den Ermittlern zur Verfügung gestellt, um Licht ins Dunkel dieser Affäre zu bringen.
So war das Urteil am Ende milder ausgefallen als vom Staatsanwalt gefordert. Zwei Jahre Haft, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie eine Geldstrafe von 540 Tagessätzen à 200 Euro, insgesamt 108.000 Euro, wurden dem Angeklagten auferlegt. 49 Fälle der Untreue mit einem Volumen von knapp 50 Millionen Euro wurden ihm zur Last gelegt – obwohl er das Geld nicht selbst eingesteckt, sondern für den Konzern verwendet hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da der Siemens-Mann und der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichten und das Urteil somit anerkennen.
Weitere Urteile folgen
Schwarze Kassen, Schmiergeldzahlungen an ausländische Auftragsgeber, zwielichte Berater und Finanzjongleure, das gehörte auch nach der Einführung des Bestechungsverbots in Deutschland im Jahr 1999 zum Instrumentarium der Siemensianer. Innerbetriebliche Kontrolleure wurden ausgebremst, Vorgänge vertuscht und sogar kritische Betriebsratsmitglieder bespitzelt. Gegen zwei weitere Beschuldigte sollen im Spätsommer die Verfahren eröffnet werden.
Was den Richter auf die Palme bringt: die Manager an der Spitze, allen voran Heinrich von Pierer, aber auch sein Nachfolger Klaus Kleinfeld, geben sich ahnungslos. Das ist zwar nicht glaubwürdig, aber das Gegenteil ist noch lange nicht bewiesen.
Und so ermittelt die Staatsanwalt gegen von Pierer nicht als Beschuldigten, sondern hat lediglich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet – »wegen Verletzung der Aufsichtspflicht«. Eine Lappalie angesichts des Ausmaßes des Skandals: mindestens 1,3 Milliarden Euro sind in dunkle Kanäle geflossen. Der Konzern musste bereits seine Bilanzen korrigieren und Rückstellungen für mögliche Strafzahlungen bilden.
Praktisches Feigenblatt
Gleichzeitig bietet diese Lappalie einen willkommenen Anlass, die Aussage zu verweigern, sowohl im gerade abgelaufenen als auch in den noch anstehenden Prozessen. Richter Noll läßt es sich jedoch nicht nehmen, auch dazu ein paar Worte zu verlieren: »Ich hätte es gut gefunden, wenn die Verantwortlichen auch Verantwortung gezeigt hätten«.
Aus dem Schneider sind die ehemaligen Spitzenmanager trotzdem nicht: am Dienstag fällte der Aufsichtsrat von Siemens den Beschluss, Schadensersatzforderungen gegen Heinrich von Pierer, Klaus Kleinfeld und weitere neun ehemalige Mitglieder des Zentralvorstands in die Wege zu leiten. Die Summen, die dann im Raum stehen, dürften in die Millionen gehen – und damit weit mehr betragen als die Geldstrafe im jetzt gefällten Urteil.

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Wenn sich bestätigt, was die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Lion-Geschäftsführer vorwirft, dann dürfte ihn eine mehrjährige Haftstrafe erwarten. Laut Anklage hat er durch Betrug mehrere Millionen Euro Werbekostenzuschüsse erschwindelt, dazu sollen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung kommen.



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