Schuldspruch gegen Vatas am ersten Verhandlungstag
Kurzer Prozess für Lars Windhorst
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Da staunte Lars Windhorst, das ehemalige Wunderkind der deutschen Internet-Wirtschaft, nicht schlecht. Statt der in Wirtschaftsprozessen üblichen juristischen Geplänkel, die den Prozessverlauf in die Länge ziehen, kam das Landgericht Berlin gleich am Eröffnungstag zum Urteil: Seine Firma Vatas muss zahlen.
Einer davon, der Hedge-Fonds Audley Capital, soll nach dem Urteil aus Berlin nun sein Geld erhalten: 29,4 Millionen Euro muss Vatas zahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Eigentlich eine banale Geschichte: Vatas und Audley hatten insgesamt 25 Prozent an einem Altenheim-Betreiber gekauft, die Aktie zu 8,50 Euro, wobei Vatas sich gegenüber Audley verpflichtete, dessen Aktienpaket für 9,80 Euro je Anteil zu übernehmen. Als die Aktien nicht wie erhofft auf 12 Euro stiegen, sondern sogar fielen, wollte Audley die Option einlösen.
Bedauerlich
Doch der deutsche Vatas-Statthalter Lars Windhorst wies dies zurück. Per eMail habe er sein Bedauern ausgedrückt, dass er nicht zahlen könne, aber alle Vatas-Konten seien verpfändet, trug Audley vor Gericht vor. Ein daraufhin von Audley beim Amtsgericht Charlottenburg beantragtes Insolvenzverfahren wurde abgelehnt. So dürfte dem Richter das Urteil nicht schwergefallen sein: wenn Vatas nicht zahlungsunfähig ist, dann muss der Investor das Geld eben herausrücken.
Doch das ist nur eine Schlacht in einer ganzen Reihe von Prozessen. Audley ist auch bei Balda engagiert, einem Hersteller von Handy-Gehäusen und Ähnlichem. Auch hier haben Vatas beziehungsweise Windhorst die Hände im Spiel: Sie beauftragten die Norddeusche Landesbank (NordLB) über zwischengeschaltete Großbanken, 15,5 Prozent der Balda-Anteile zu besorgen. Denn NordLB macht angeblich mit Windhorst direkt keine Geschäfte.
Lesen Sie auf Seite 2, wie Lars Windhorst eine Viertel Milliarde Euro verspekuliert hat.

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Die von Lars Windhorst geleitete Firma, bislang unter dem Namen Vatas Holding bekannt, muss ihren Namen nun wohl doch ablegen. Nach einer einstweiligen Verfügung vom März und der Hauptverhandlung am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg muss Windhorst damit rechnen, verurteilt zu werden, den Namen Vatas zu löschen. Der Richter hat ihm allerdings fünf Wochen Aufschub gewährt, um sich mit der Klägerin, der Vatas Anlageberatung in Hamburg, außergerichtlich zu einigen.



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