Verspätetet Warenrücksendung
Käufer verliert eingefordertes Widerrufsrecht
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Ein Käufer kann sein Widerrufsrecht, das er innerhalb der gesetzlichen Frist eingefordert hat, anschließend durchaus wieder verwirken. Das haben die Richter des Amtsgerichtes Bielefeld entschieden.
Im aktuellen Fall hatte der Käufer fristgemäß per eMail den Vertragsrücktritt gefordert. Nach Bestätigung durch den Verkäufer ließ der Käufer jedoch fast ein halbes Jahr lang nichts von sich hören, sandte weder die Ware zurück noch meldete er sich beim Verkäufer. Erst sechs Monate später wollte er das Klima-Gerät zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen.
Zu Unrecht, so die Meinung der Richter: »Die Beklagte [der Verkäufer; Anm. d. Red.] durfte zu Recht davon ausgehen, dass sie das Klima-Gerät zeitnah im Zusammenhang mit dem erklärten Widerruf [...] gegen Erstattung des Kaufpreises zurück erhalten würde. Indem der Kläger fast ein halbes Jahr lang nicht reagiert hat, hat er das ihm zustehende Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verwirkt.«

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Ersteigert ein Consumer eine Ware, obwohl der Händler seine Waren eigentlich »ausschließlich an Gewerbetreibende« veräußern wollte, kann der Kunde unter gewissen Bedingungen die Bestellung widerrufen. Auf ein Urteil dazu weist die Berliner Kanzlei Härting hin.



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