Urteil – aber keine Rechtssicherheit
Kein Land in Sicht bei Gebrauchtsoftware
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Usedsoft darf auch weiterhin für gebrauchte Microsoft-Lizenzen werben, haben die Richter Oberlandesgerichtes Hamburg entschieden. Damit ist die Berufung des Microsoft-Vertragspartners Klar EDV gescheitert. Rechtssicherheit für den Handel mit Gebrauchtssoftware gibt es allerdings nach wie vor nicht.
Dazu, ob der Handel mit Gebrauchtssoftware generell rechtsmäßig ist oder auch nicht, trafen die Hamburger Richter keine Aussage. Allerdings haben sie auch nicht geurteilt, dass der Verkauf von Gebrauchtssoftware und folglich die Werbung dafür verboten ist. Der Urteilsspruch macht klar, dass das letzte Wort in Sachen Handel mit Gebrauchtssoftware noch nicht gesprochen ist. Auch die direkt oder indirekt am Prozess beteiligten Parteien legen die aktuelle Gesetzeslage unterschiedlich aus. Während Microsoft in einer Stellungnahme verkündet, dass über den Handel an sich mit dem aktuellen Urteil noch keine Aussage getroffen sei, frohlockte Usedsoft bereits nach dem Urteilsspruch der Vorinstanz, dem Landgericht Hamburg (AZ.: 315 O 343/06; Urteil vom 29.06.2006), dass dieses den Weiterverkauf erlaubt habe. Untersagt hat den Verkauf von gebrauchten Oracle-Lizenzen im August 2006 (Az. 6 U 1818/06) das Oberlandesgericht München. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes könnte endgültige Rechtssicherheit bringen.
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Der Softwarekonzern will »ein Zeichen setzen« und hat die Nutzung bestimmter Produktkeys, mit denen Microsoft-Produkte freigeschaltet werden, gesperrt. Hintergrund ist der Streit mit Gebrauchtsoftware-Händlern wie Usedsoft. Dessen Geschäftsführer Peter Schneider nennt die Aktion von Microsoft eine »Verdrehung von Tatsachen.



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