Urteil des Landgerichts Leipzig zu Impressumspflichten
Impressum ohne Telefonnummer ist umstritten
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Der Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops und die Kanzlei Dr. Damm und Partner weisen auf ein Urteil hin, demzufolge Online-Händler nicht zwingend im Impressum ihre Telefonnummer angeben müssen. Trusted-Shops-Justiziar Carsten Föhlisch rät dennoch dazu, nicht auf die Telefonnummer zu verzichten.
Händler, die auf diese in ihrem Impressum verzichten, bewegen sich allerdings auf unsicherem Terrain. Denn derzeit wird die Frage, ob die Telefonnummer unabdingbar ist, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt. Dessen Entscheidung sei »bald« zu erwarten, erläutert Föhlisch und rät im Weblog »Shopbetreiber-Blog.de«, den Trusted Shops betreibt: »Bis zur endgültigen Entscheidung durch den EuGH sollte auf jeden Fall eine Telefonnummer im Impressum genannt werden, zumal dies auch eine nicht unwesentliche vertrauensbildende Maßnahme ist.« Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage im vergangenen Jahr an den EuGH übergeben.
Folgende Fragen will der BGH auf EU-Ebene klären lassen
Ist ein Diensteanbieter [...] verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?
Falls die Frage verneint wird: a) Muss ein Diensteanbieter neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post vor einem Vertragsschluss mit einem Nutzer des Dienstes [...] einen zweiten Kommunikationsweg eröffnen? b) Falls ja: Reicht es für einen zweiten Kommunikationsweg aus, dass der Diensteanbieter eine Anfragemaske einrichtet, mit der der Nutzer sich über das Internet an den Diensteanbieter wenden kann, und die Beantwortung der Anfrage des Nutzers durch den Diensteanbieter mittels eMail erfolgt?

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